Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht
Das Zeichen zeigt einen für die gemeinsame Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet.
Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger dürfen diesen Weg benützen, sie sind aber im Gegensatz zur Geh- und Radwegen, die mit dem Gebotszeichen gekennzeichnet sind, nicht dazu verpflichtet. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst.
Diese Zeichen waren Teil des Entwurfs der 23. StVO-Novelle und wurden mit der 25. StVO-Novelle tatsächlich eingeführt.