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Bummelzüge

Bummelzüge sind Fahrzeugkombinationen mit einer größeren Anzahl von Anhängern, die zum langsamen, im Regelfall primär touristisch veranlassten Personentransport auf Straßen verwendet werden. 

  • Bei Bummelzügen bis 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht reicht die Lenkberechtigung der Klassen B und BE. Wenn das Zugfahrzeug oder der Anhänger über eine Druckluftbremse verfügt, ist zusätzlich die Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich 
  • Bei Bummelzügen über 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht ist neben der Lenkberechtigung der Klassen B und BE auch die Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich

Erlässe des BMVIT