Vorrangstraße
Ändert eine Vorrangstraße auf einer Kreuzung die Richtung ihres Verlaufes, wird eine Zusatztafel angebracht.
Für Vorrangstraßenbenützer gilt:
- Du hast auf jeder Kreuzung Vorrang gegenüber dem Querverkehr (Ausnahme: Einsatzfahrzeuge)
- Du darfst auf ungeregelten Kreuzungen auch mehrspurige Fahrzeuge links überholen
- Im Ortsgebiet ist das Umkehren verboten, außer auf einer geregelten Kreuzung
- Im Ortsgebiet ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand verboten, außer in Einbahnstraßen
- Außerhalb des Ortsgebiets ist bei Dämmerung und Dunkelheit das Parken verboten, bei Sichtbehinderung Halten und Parken
Vorrangstraßen sind außerdem auch folgende Straßen:
- Autostraße
- Landesstraße mit Vorrang (früher als „Bundesstraße“ bezeichnet)
- Internationaler Hauptverkehrsweg