Haltelinie
Eine Haltelinie ist eine weiße durchgezogene Quermarkierung. Sie zeigt an, wo du anhalten musst.
Schade, dass die einheitliche Verwendung der Begriffe „Halten“ und „Anhalten“ nicht einmal in der Straßenverkehrsordnung und der Bodenmarkierungsverordnung gelingt!
Ungeregelte Kreuzung
Du musst vor der Haltelinie anhalten.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Erklärungen zusammengestellt.
Geregelte Kreuzung
Ist an einer geregelten Kreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, darfst du beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie heranfahren.
Sind an einer Kreuzung zwei parallele Haltelinien angebracht, müssen die Lenker mehrspuriger Fahrzeuge schon bei der (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) ersten Haltelinie anhalten. Einspurige Fahrzeuge, die sich bei der Kreuzung vorschlängeln, können zwischen den beiden Haltelinien Aufstellung nehmen. Bodenmarkierungen können die Verwendung dieses Bereichs z.B. auf Radfahrer einschränken – das ist der im echten Leben zu beobachtende Zweck der doppelten Haltelinien.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der 23. StVO-Novelle offiziell eingeführt.
Eisenbahnkreuzungen
Ist an einer Eisenbahnkreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, darfst du beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie heranfahren.
Andere Markierungen vor Kreuzungen
Andere Bodenmarierungen sind informativ, entfalten aber keine normative Rechtswirkung.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.