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Kurzparkzone

Das Abstellen von allen Fahrzeugen ist zeitlich beschränkt. Die Zeit, während der die Kurzparkzonenregelung gilt, und die zulässige Kurzparkdauer (30 Minuten bis drei Stunden) stehen am Zeichen oder einer Zusatztafel; ohne Zeitangabe gilt automatisch die Höchstparkdauer von drei Stunden.

Die Ankunftszeit muss nur bei mehrspurigen Fahrzeugen angegeben werden, du darfst dabei auf volle Viertelstunden aufrunden. Die zulässige Parkdauer muss auch von einspurigen Fahrzeugen eingehalten werden.

Eine Kurzparkzone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet bzw. abschnittsweise im Verlauf einer Straße gekennzeichnet:

  • Eine rechts beschilderte Kurzparkzone gilt auf beiden Straßenseiten
  • Wird dieses Zeichen auf der linken Straßenseite angebracht, so bezieht sich die Kurzparkzonenregelung nur auf diese Straßenseite
  • Innerhalb flächendeckender Kurzparkzonen sind keine weiteren Hinweiszeichen aufgestellt.

Die Anbringung blauer Bodenmarkierungen dient nur als Orientierungshilfe, rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.

Was jeder Fahrschüler weiß, musste die ASFiNAG erst lernen: Für den Anfang und das Ende einer Kurzparkzone sind jeweils eigene Verkehrszeichen vorgesehen.

Gebührenfreie Kurzparkzone

In einer gebührenfreien Kurzparkzone markierst du den Zeitpunkt des Abstellens auf der Parkscheibe und legst diese hinter die Windschutzscheibe – auch in der letzten Viertelstunde der Gültigkeit!

Kostenpflichtige Kurzparkzone

Kostenpflichtige Kurzparkzonen sind mit dem Wort „gebührenpflichtig“ gekennzeichnet.

In einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone müssen alle mehrspurigen Fahrzeuge zahlen – auch in der letzten Viertelstunde der Gültigkeit! Die Gebühr wird entweder über Parkscheine oder bei Automaten entrichtet. Genaue Hinweise, wie man den Parkschein ausfüllen und anbringen muss, findest du auf der Rückseite der Parkscheine oder beim Parkscheinautomaten.
Alternativ können in einigen österreichischen Städten Gebühren für Kurzparkzonen auch mit dem Handy oder einer elektronischen Parkuhr bezahlt werden.

In vielen Gemeinden ist das Abstellen bis 10 Minuten gratis, in Mödling und Wien sind es sogar 15 Minuten. Dafür sind besondere Parkscheine vorgesehen (deren Farbe ist meistens lila).