51. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
Inhalte dieser Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung
- Es werden eine Reihe von EU-Richtlinien aus dem Bereich der technischen Bauvorschriften umgesetzt
- Weiters werden die Vorschriften betreffend die Fahrzeuggenehmigung im Hinblick auf die 26. KFG-Novelle und die Schaffung einer Genehmigungsdatenbank umgestaltet. Durch Einführung einer sog. Änderungsbescheinigung (Musterbescheid) sollen die Landeshauptmänner von Verfahren nach § 33 KFG 1967 entlastet werden, da dadurch zahlreiche Anzeigen von Fahrzeugänderungen wegfallen
- Für Omnibusse mit Omnibusanhängern im Linienverkehr wird auf bestimmten Strecken eine größere Länge erlaubt
- Weiters werden die Details für die duale Ausbildung zum Führerschein (Ausbildung mit Übungsfahrten „L“) festgelegt
- Daneben werden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen