Schneekettenpflicht
Wenn Schneeketten vorgeschrieben sind, müssen Kraftwagen (PKW, LKW, Kombi) auch bei schneefreier Fahrbahn zumindest auf den Antriebsrädern Schneeketten montiert haben (bei Allradfahrzeugen auf den Antriebsrädern einer Achse, Betriebsanleitung beachten).
Du musst Schneeketten nach dem Anlegen nach einigen Radumdrehungen nachspannen. Meistens ist es günstig, die Fahrdynamikregelung (ESC, ESP, DSC, VSC, ...) auszuschalten oder auf eine weniger empfindliche Stufe umzuschalten. Die empfohlene Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Zur Winterreifenpflicht und der verpflichtenden Mitmahme von Schneeketten bei Schwerfahrzeugen beachte bitte die besonderen Infos auf unseren Seiten.
Wenn die Fahrbahn nicht durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, musst du nach dem Ende der Schneekettenpflicht die Ketten abnehmen.