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25. Novelle der Straßen­ver­kehr­sord­nung


Radarüberwachung auf Gemeindestraßen

Verkehrsministerin Doris Bures will Gemeinden die Radarüberwachung auf Gemeindestraßen wieder ermöglichen. Mit dieser Novelle sollen entsprechend der Vollziehung der StVO die jeweiligen Bundesländer ermächtigt werden, ihren Gemeinden die Geschwindigkeitsmessung mit stationären Radargeräten zu übertragen.

Dazu wird die Verordnungsermächtigung für die Länder ausgeweitet. Bisher können die Länder nur an Gemeinden mit eigenem Wachkörper („Stadt- oder Gemeindepolizei“) Aufgaben der Verkehrsüberwachung übertragen. In Zukunft soll das auch für Gemeinden ohne eigenen Wachkörper gelten, allerdings mit der Einschränkung auf die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung, eben die Radarüberwachung mit stationären Anlagen.

Knackpunkt ist natürlich – wie immer – das Geld. Nach dem Entwurf bekommen die Gemeinden 80 Prozent des Strafbetrages, die Länder für ihren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren die restlichen 20 Prozent.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der „nächsten 25. Novelle“ beschloss der Verkehrsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:

Der Verkehrsausschuss geht davon aus,  dass die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag vorlegt, der es Gemeinden ermöglicht, auf ihren Gemeindestraßen punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, sobald zwischen den Bundesländern und  Gemeinden Einvernehmen über eine dahingehende Textierung erzielt wurde.