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Tipps für die praktische Prüfung der Klassen A1, A2 und A

  • Zur praktischen Prüfung kannst du dich anmelden, nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast
  • Du musst für deine erste Fahrprüfung deine Bestätigung für den Erste-Hilfe-Kurs spätestens bei der Anmeldung zur Fahrprüfung in der Fahrschule herzeigen
  • Zur praktischen Fahrprüfung darfst du frühestens an deinem Geburtstag antreten, mit dem du das geforderte Mindesalter erreichst. Das ist bei der Klasse A1 16 Jahre, bei A2 18 Jahre und bei der unbeschränkten Klasse A ohne Vorbesitz von A2 24 Jahre
  • Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

Prüfungstermin

Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


§ 10 Abs. 2 FSG

Wir erstellen gemeinsam mit dir einen Zeitplan von der Anmeldung bis zur Prüfung. Bitte verwechsle diese Planung nicht mit einer fixen, verbindlichen Prüfungsanmeldung!

Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbare nach der erfolgreichen Theorieprüfung deinen gewünschten Prüfungstermin im Büro – wir erwarten deine Terminbekanntgabe bis sechs Werktage vor dem gewünschten Prüfungstag (bei Prüfungen am Donnerstag ist das der Mittwoch der Vorwoche), um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.

Bitte halte dir grundsätzlich den ganzen Tag frei! Die exakte Uhrzeit deiner Prüfung können wir dir drei Tage vor dem Termin (bei Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.

Prüfungsfahrzeuge

Die Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge hängen von der gewünschten Führerscheinklasse (A1, A2, A) ab.

Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen abgelegt werden, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Einspurige Krafträder der Klasse A1 ohne Beiwagen
  • Hubraum mindestens 115 cm3, höchstens 125 cm3
  • Motorleistung höchstens 11 kW (15 PS)
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 90 km/h

Im Fall von Fahrzeugen mit Elektromotor muss das Verhältnis von Leistung/Eigengewicht mindestens 0,08 kW/kg betragen. Nachdem Krafträder mit Elektromotor kein mechanisch schaltbares Getriebe aufweisen, sind sie nur sehr eingeschränkt für die Fahrprüfung einsetzbar: Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftrad ohne Schalthebel ab, wird die Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich. Im Stufenbau der Klassen A1, A2 und A kann wahlweise auch das Fahrtraining mit einem Schaltgetriebe absolviert werden, um diese Einschränkung aufheben zu können.

Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen abgelegt werden, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Einspurige Krafträder der Klasse A2 ohne Beiwagen
  • Motorleistung mindestens 20 kW (27 PS), höchstens 35 kW (48 PS)
  • Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,2 kW/kg
  • Hubraum mindestens 245 cm3 (vor dem 1. Dezember 2020 waren es mindestens 395 cm3)

Im Fall von Fahrzeugen mit Elektromotor muss das Verhältnis von Leistung/Eigengewicht mindestens 0,15 kW/kg betragen. Nachdem Krafträder mit Elektromotor kein mechanisch schaltbares Getriebe aufweisen, sind sie nur sehr eingeschränkt für die Fahrprüfung einsetzbar: Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftrad ohne Schalthebel ab, wird die Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich. Im Stufenbau der Klassen A1, A2 und A kann wahlweise auch das Fahrtraining mit einem Schaltgetriebe absolviert werden, um diese Einschränkung aufheben zu können.

Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen abgelegt werden, müssen ab 1. Jänner 2019 folgenden Mindestanforderungen entsprechen:

  • Einspurige Krafträder ohne Beiwagen
  • Eigengewicht über 175 kg
  • Hubraum mindestens 595 cm3
  • Leistung mindestens 50 kW (68 PS)

Im Fall von Fahrzeugen mit Elektromotor muss das Verhältnis von Leistung/Eigengewicht mindestens 0,25 kW/kg betragen. Nachdem Krafträder mit Elektromotor kein mechanisch schaltbares Getriebe aufweisen, sind sie nur sehr eingeschränkt für die Fahrprüfung einsetzbar: Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftrad ohne Schalthebel ab, wird die Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich. Im Stufenbau der Klassen A1, A2 und A kann wahlweise auch das Fahrtraining mit einem Schaltgetriebe absolviert werden, um diese Einschränkung aufheben zu können.