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Fahrverbot in beide Richtungen

Das Fahren ist in beiden Fahrtrichtungen verboten, das Schieben eines Fahrrades aber erlaubt. Auf einer Zusatztafel kann bestimmten Gruppen das Fahren erlaubt werden, z.B. für Anrainer, Anlieger.

Die Lenker von Fahrzeugen

  • Des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Der Finanzverwaltung
  • Des Entminungsdienstes
  • Der Militärstreife
  • Der militärischen Nachrichtendienste

sind an dieses Verkehrszeichen nicht gebunden, soweit das für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist.

Zufahrt gestattet

Wenn das Zufahren gestattet ist, darf jeder Fahrzeuglenker in die Straße einfahren – aber nicht durchfahren.

Anrainer und Anrainerverkehr

Anrainer sind Mieter, Pächter und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden an der Straße.

Anrainerverkehr ist der Fahrzeugverkehr zu den Anrainern (Besucher, Lieferanten): Der „Anrainerverkehr“ umfasst auch „den Verkehr Dritter zu den Anrainern“, was für „Lieferanten, Kunden, Gäste, Besucher und Angestellte“ zutrifft.