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Elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen

Ab 1. März 2022 entfällt die Sonderberechtigung des Code 120. Eine Nachfolgeregelung wird mit der 21. FSG-Novelle über den grundsätzlichen Berechtigungsumfang der Klasse B in Kraft gesetzt.


Code 120 (2017-2022)

Von 1. März 2017 bis 28. Februar 2022 umfasst die Klasse B auch elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge bis zu einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 4.250 kg, wenn der Lenker eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von fünf Unterrichtseinheiten absolviert hat und der Code 120 im Führerschein eingetragen ist. Bestehende Berechtigungen bleiben auch nach diesem Zeitraum im ursprünglichen Umfang aufrecht – auch dann, wenn ein Duplikatführerschein ausgestellt wird, in den ein Code 120 nicht mehr eingetragen wird. Praktische Probleme sind nicht zu erwarten, da seit Bestehen dieser Regelung bis Ende April 2021 bundesweit insgesamt nur sechs (!) Führerscheine mit Code 120 ausgestellt wurden.

Zur Förderung der Elektromobilität umfasst die Klasse B für den Verkehr in Österreich auch Kraftwagen, deren höchste zulässige Gesamtmasse max. 4.250 kg beträgt, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Sie sind elektrisch angetrieben
  • Sie werden für den Gütertransport eingesetzt
  • Es dürfen keine Anhänger gezogen werden 
  • Der Lenker hat eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von fünf Unterrichtseinheiten absolviert
  • Der Code 120 ist in den Führerschein eingetragen

Ausbildungsdauer und -inhalte

Die Ausbildung umfasst insgesamt fünf Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten. Dabei sind mindestens drei für den theoretischen Teil und mindestens eine Unterrichtseinheit für den praktischen Teil vorgesehen. Die verbleibende Unterrichtseinheit kann wahlweise im Rahmen des theoretischen oder des praktischen Teils absolviert werden.

Der praktische Teil erfolgt mit Elektrofahrzeugen der angestrebten Berechtigung. Er wird nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt. Die Gruppengröße für die praktische Ausbildung beträgt max. acht Personen.

Dabei sind folgende Inhalte zu vermitteln:

  • Die besonderen Fahreigenschaften der Fahrzeuge aufgrund des Antriebs und des zusätzlichen Gewichts sowohl bei Routine- als auch bei konkreten Gefahrensituationen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, Sichtverhältnissen und Straßenzuständen sowie Bremsvorgängen insbesondere der Rekuperationsbremse
  • Die antriebsbezogenen Gefahren
  • Die Eigensicherung
  • Das Verhalten bei Störungen (Unfall, Panne)
  • Die energiesparende Fahrweise bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen
  • Die Ladung der Fahrzeugbatterien
  • Partnerkunde insbesondere im Hinblick auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer (die wegen des geräuschlosen Antriebs das nahende Fahrzeug erst sehr spät wahrnehmen, Anm.)

Berechtigte Ausbildungsstellen

Zur Durchführung der Ausbildung sind berechtigt:

  • Fahrschulen
  • Landesfeuerwehrverbände
  • Kraftwagenhersteller oder Kraftwagenfuhrparkhalter

Die Personen, die Ausbildung abhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der Lenkberechtigungsklasse C1 seit mindestens fünf Jahren
  • Glaubhaftmachen einer besonderen Erfahrung im Umgang mit Elektrofahrzeugen während der letzten zwei Jahre

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Regelung in anderen Ländern

In Deutschland gibt es praktisch eine idente Regelung zum Code 120, es wird in Deutschland allerdings der Code 192 im Führerschein eingetragen. Deutsche Führerscheine, in denen Code 192 eingetragen ist, berechtigen ab dem 1. Oktober 2017 auch in Österreich zum Lenken von Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 4.250 kg, sofern sie elektrisch angetrieben sind, für den Gütertransport eingesetzt werden und mit diesem Kraftwagen kein Anhänger gezogen wird. Umgekehrt gilt der Code 120 auch in Deutschland.