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48. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Kennzeichentafeln

Mit der 21. KFG-Novelle wird die Grundlage für die so genannten „EU-Kennzeichentafeln“ geschaffen. In einem blauen Feld am rechten Rand soll das internationale Unterscheidungszeichen wiedergegeben werden. Um diesen blauen Balken auf der Tafel unterzubringen, muss die Schriftstärke der Zeichen (Buchstaben und Ziffern) verändert werden. Dies muss auch in der KDV berücksichtigt werden. Motorradkennzeichen sind statt 27 cm nur mehr 25 cm breit.

Mopedauto

Das gerade erst mit der 47. KDV-Novelle eingeführte „45er-Pickerl“ für Mopedautos bekommt andere Abmessungen (bei einer Strichbreite von durchschnittlich 13 mm gilt: Schrifthöhe mindestens 75 mm).

Tempo für Großviehtransporte

Bei den Fahrgeschwindigkeiten wird ein Lapsus der 47. KDV-Novelle geändert: Mit Großvieh darf ein LKW schneller fahren als ohne, was nicht logisch erscheint ...

Lehrpläne für Fahrschulen

Weiters werden für die Mehrphasenausbildung neue Lehrpläne für die Fahrschulen notwendig. Diese werden mit dieser KDV-Novelle verordnet und treten am 1. Jänner 2003 in Kraft.