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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung

Dieser Entwurf wurde nach Widerständen im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt.


Verkehrsministerin Monika Forstinger will keine höheren Geldstrafen. Sie kippt die so genannte „Rasernovelle“ ihres Amtsvorgängers Michael Schmid, die eine empfindliche Erhöhung der Verkehrsstrafen vorgesehen hätte.

Auch Nach-Nachfolger Hubert Gorbach räumte in einem ORF-Gespräch wohl ein, dass Österreich im EU-Vergleich derzeit „die drittgünstigsten Strafsätze“ habe, doch wolle er es sich „nicht leicht machen“ und einfach nur an dieser Schraube drehen. Der Entwurf zur 21. StVO-Novelle sah empfindliche Erhöhungen der Verkehrsstrafen nach Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Es würde aber nur nach absoluten Tempoüberschreitungen gestraft. Auf die Hauptunfallursache, die nicht angepasste Geschwindigkeit, würde (weil schlecht messbar) keine Rücksicht genommen.

Mit mindestens 72,67 Euro bis zu 2.180,19 Euro für die Überschreitung des Tempolimits an nicht besonders gefährlichen Stellen und Organmandaten bis 145,35 Euro, wenn um bis zu 30 km/h zu schnell gefahren wird, wären Österreichs Autofahrer nach den Wünschen des Verkehrsministeriums zur Kasse gebeten worden. Die geplante StVO-Novelle sah auch keine Möglichkeit der Ermahnung der Lenker vor, die sich bisher als besonders erzieherisch ausgewirkt hat.

Dies sollte nicht die letzte so genannte „21. StVO-Novelle“ sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat.