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Fahrverbot für Fahrräder

Das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt: Wer ein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger. 

Als Fahrrad gilt

  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder und zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet ist (Elektrofahrrad)
  • Ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads entspricht

Elektrisch angetriebene Fahrräder dürfen folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Stärkere bzw. schnellere Elektrofahrräder gelten als Motorfahrrad (Moped) und sind führerscheinpflichtig (Klasse AM).