Zum Inhalt springen

Ortstafel (Beginn des Ortsgebietes)

Dieses Zeichen zeigt den Beginn eines Ortsgebietes an.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2002 feststellte, dass an Ortstafeln keine wie auch immer gearteten StVO-fremden Hinweistafeln angebracht werden dürfen, novellierte der Gesetzgeber 2003 die entsprechende straßenpolizeiliche Rechtsgrundlage im Sinne einer freieren Formulierung.


Anerkannte Minderheitensprachen Österreichs

Burgenlandkroatisch, Romani, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch sind die gesetzlich geschützten Sprachen autochthoner Minderheiten in Österreich. Die Anerkennung der Minderheitenrechte der Burgenlandkroaten, der Kärntner Slowenen und der Slowenen in der Steiermark (und damit auch die Anerkennung ihrer Sprachen) ist in Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien festgeschrieben. Die Anerkennung der ungarischen Sprache in vier Gemeinden des Burgenlandes folgte aus der auf Grundlage des Volksgruppengesetzes erlassenen Amtssprachenverordnung für Ungarisch.

Regelungen zur Amts- und Unterrichtssprache

Zusätzlich zur deutschen Sprache sind Burgenlandkroatisch und Slowenisch Amtssprache in einigen Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens (Burgenlandkroaten, Kärntner Slowenen, Slowenen in der Steiermark), außerdem Ungarisch in vier Gemeinden des Burgenlandes (Burgenlandungarn).

Regelungen zu topographischen Aufschriften

In Ortschaften mit einem bestimmten Anteil an Angehörigen autochthoner Volksgruppen sind topographische Aufschriften zweisprachig anzubringen. Die Verpflichtung gilt für die Hinweiszeichen Ortstafel und Ortsende, aber auch für sonstige Hinweisschilder, mit denen auf zweisprachige Gebietsteile hingewiesen wird. Die Auflistung der Orte findet sich im Anhang zum Volksgruppengesetz.