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Bei nasser Fahrbahn

Das Verkehrszeichen ist bei nasser Fahrbahn zu beachten.

Der UVS Steiermark ist in seinem Bescheid vom 12. Februar 2004, 30.14-11/2003, davon ausgegangen, dass eine Fahrbahn dann, wenn sie bloß feucht ist, noch nicht nass im Sinne einer Geschwindigkeitsbeschränkung für den Fall von Nässe ist.

Höchstgerichtliche Rechtsprechung aus Österreich zur Frage, ob auch eine bloß feuchte Fahrbahn eine nasse Fahrbahn ist, konnte vom Verwaltungsgericht Wien nicht aufgefunden werden. Umso weniger konnte höchstgerichtliche Rechtsprechung aus Österreich zur Frage aufgefunden werden, auf welche Weise eine bloß feuchte Fahrbahn von einer bereits nassen Fahrbahn abzugrenzen ist. 

Das Verwaltungsgericht Wien versteht unter einer feuchten Fahrbahn eine Fahrbahn, bei der sich zwar der Straßenbelag durch Feuchtigkeit bereits verfärbt haben mag, auf dem sich aber noch kein Wasserfilm gebildet hat. Eine feuchte Fahrbahn kann sich beispielsweise durch Nebel, Nieseln, sonstigen Niederschlag mit ähnlicher Niederschlagsmenge oder auch bei stärkerem Regen dann, wenn dieser soeben erst begonnen hat, ergeben.

Das Verwaltungsgericht Wien versteht unter einer nassen Fahrbahn eine Fahrbahn, auf der sich bereits ein Wasserfilm bzw. Flüssigkeitsfilm gebildet hat. Eine nasse Fahrbahn macht sich beispielsweise dadurch bemerkbar, dass fahrende Fahrzeuge Spuren im Wasserfilm hinterlassen und dass es, wenn auch allenfalls nur in geringem Ausmaß, zu Spritzwasser kommen kann. Ist die Fahrbahn lediglich feucht, so fehlt es sowohl an einer solchen Spurenbildung als auch am Auftreten von Spritzwasser.