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Teil C: Fahren im Verkehr

Der Mängelkatalog der Klasse B wird für Prüfungen der Klasse BE übernommen. Bitte beachte daher zusätzlich zu den hier angeführten Punkten auch jene Hinweise, die für die Klasse B (und damit für alle Führerscheinklassen) gelten!

Bei der Beurteilung der Mängel wird der Prüfer die Abmessungen des Fahrzeuges, das Gewicht, die Beschleunigung, usw. berücksichtigen. Er achtet besonders auf die Unterschiede beim Anlegen der Fahrlinie bei einer Fahrt mit einem Anhänger gegenüber einer Fahrt ohne Anhänger – es wird bei der Prüfung also bewertet, ob du als Kandidat eine auf das Ziehen des Anhängers abgestimmte Fahrweise zeigst.

Der Prüfer wird auch speziell auf den Kontrollblick auf die Fahrspur des Anhängers achten – ganz besonders in kniffligen Situationen, wie zum Beispiel beim engen Einbiegen nach rechts, während des Überholens oder beim Wiedereinordnen nach Überholvorgängen.

Viele Tipps für das sichere, regelkonforme Fahren mit dem Anhänger im Straßenverkehr bekommst du im Theoriekurs. Du kannst diese Tipps im Handout unseres Theoriekurses nachlesen.

Handouts des Theoriekurses stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.

Prüfstrecke

Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt. Während der Prüfungsfahrt sollst du auf Straßen mit verschiedenen Anforderungen fahren. Daher werden in jede Prüfungsfahrt mindestens drei der vier Verkehrsräume einbezogen:

  • Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h) sind typisch für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger und Radfahrer sowie enge, verparkte Straßen
  • Ortsgebiet (50 km/h) bietet starken Verkehr, mehrere Fahrstreifen in einer Richtung mit der Möglichkeit (und Notwenidgkeit) für Fahrstreifenwechsel, viele Kreuzungen mit unterschiedlichen Vorrangverhältnissen, bei denen das Einordnen zum Einbiegen erforderlich ist
  • Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 60-70 km/h) machen die bewusste Wahl der richtigen Fahrlinie und Geschwindigkeit erforderlich
  • Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen (je nach Verkehrssituation mindestens 60 km/h, Richtgeschwindigkeit 70-80 km/h)

Anweisungen des Prüfers

Der Prüfer wird dir während der Fahrt klare und eindeutige Anweisungen geben – und das so rechtzeitig, dass ein Einbiegen, ein Spurwechsel, ... auch tatsächlich möglich ist. Der Prüfer kann dir auch bestimmte Ziele vorgeben bzw. dir auftragen, ein bestimmtes Fahrtziel über die Wegweiser zu finden („Bitte fahren Sie Richtung St. Pölten.“ oder „Bitte zur Autobahn A2.“, ...). Wenn du dich in der Gegend auskennst, kann dir der Prüfer auch die Möglichkeit geben, deinen eigenen Weg zu fahren („Bitte fahren Sie zurück zum Übungsplatz der Fahrschule.“).

Typische Anweisungen sind auch

  • „Wenn ich nichts sage, fahren Sie bitte geradeaus oder entsprechend der Verkehrszeichen. Wir fahren bei der Prüfung nicht in Sackgassen hinein oder auf Supermarkt-Parkplätze.“
  • „Bei der nächsten Möglichkeit bitte nach links/rechts“ – dabei ist es deine Aufgabe zu erkennen, wo das Einbiegen rechtlich zulässig ist. Diese Angabe bedeutet also, dass sich der Prüfer entweder in der Gegend nicht auskennt und dir keine unbeabsichtigte Falle stellen will, oder dass er sich sehr wohl auskennt und deinen Überblick über die Verkehrssituation bewerten möchte

Von Richtungsangaben abgesehen wird der Prüfer mit dir kaum sprechen, damit du dich auf deine Aufgabe konzentrieren kannst – und er sich auf seine: Der Prüfer wird seine Eindrücke während der Fahrt – das können positive oder negative Eindrücke sein – notieren. Außerdem wird er die gefahrene Strecke in Stichworten notieren. Es ist also völlig normal, dass der Prüfer während der Fahrt hin und wieder Notizen macht. Lass dich dadurch nicht verunsichern!

Verwenden von Assistenzsystemen

Das eigenverantwortliche Lenken des Fahrzeuges sowie das eigenverantwortliche Erkennen von Verkehrszeichen und Verkehrssituationen sind die Hauptpunkte einer Fahrprüfung. Führt der Einsatz von Assistenzsystemen die Bewertung von Fahrfertigkeiten ad absurdum, sind diese nicht zulässig.

  • Bei komfortrelevanten Systemen (z.B. Tempomat, Stauassistent, Regensensor, automatische Lichteinstellungen, ...) wird der sinnvolle Umgang durch den Kandidaten bewertet: Bei einer Warnung durch eines dieser Systeme wird die entsprechende Reaktion des Kandidaten beurteilt. Eine nicht sinnvolle Nutzung solcher Systeme wird als Fehler gewertet
  • Ein sicherheitsrelevanter Eingriff eines Assistenz- bzw. Unfallpräventionssystems (Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Eingriff des ESP mit Aufleuchten der Kontrollleuchte, ...) wird wie ein Fahrlehrereingriff beurteilt
  • Eine automatische Parkunterstützung (das Auto parkt selbsttätig ein, ohne dass der Fahrer lenken muss) ist nicht zulässig
  • Eine Start-Stopp-Automatik soll sinnvoll genutzt werden. Falls sie aktiviert ist, musst du damit umgehen können
  • Eine Nutzung von Assistenzsystemen darf nicht zu einer Ablenkung des Kandidaten führen