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Kontrollgeräte­kartenverordnung KonGeV

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der Bestimmungen über die Erlangung von Kontrollgerätekarten festgelegt werden (Kontroll­geräte­karten­verordnung – KonGeV)

Durch diese Verordnung werden die näheren Bestimmungen hinsichtlich

  • Der Antragstellung, insbesondere hinsichtlich der zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben erforderlichen Unterlagen
  • Der Anwendung eines vereinfachten Verfahrens bei der Erneuerung oder Ersetzung der Karte, wenn bereits alle erforderlichen Daten im zentralen Register für Kontrollgerätekarten vorhanden sind
  • Der Verwendung eines Formblattes oder des Nachweises des rechtmäßigen Beschäftigungsverhältnisses sowie
  • Die Höhe des Kostenersatzes für die Ausstellung der Fahrerkarte

festgelegt.

Tagesaktuelle Fassung der Kontrollgerätekartenverordnung 


4. Novelle der Kontroll­geräte­karten­verordnung

Die Geltungsdauer der Kontrollkarten wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 502/2018 von fünf Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Daher muss der derzeit in der Kontroll­geräte­karten­verordnung festgeschriebene Kostenersatz für die Ausstellung von Kontrollkarten entsprechend angepasst werden.

Bundesgesetzblatt dieser Novelle


3. Novelle der Kontroll­geräte­karten­verordnung

Das Verkehrsministerium wird die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) mit Wirkung vom 1. August 2017 als eigene Dienststelle auflösen und in die Gruppe Straße im BMVIT integrieren. Daher entfällt die Übertragung bestimmter Aufgaben an die BAV.

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.


2. Novelle der Kontroll­geräte­karten­verordnung

Neue Preise bei der Fahrerkarte bzw. der Ersatz-Fahrerkarte werden mit der 2. Novelle der KonGeV ab 1. März 2015 in Kraft gesetzt.

Bundesgesetzblatt dieser Novelle


1. Novelle der Kontroll­geräte­karten­verordnung

Wird wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte eine neue Fahrerkarte beantragt, so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte ein Kostenersatz pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten.

Bundesgesetzblatt dieser Novelle


Stammfassung der Kontroll­geräte­karten­verordnung

Die rechtliche Grundlage der Kontroll­geräte­karten­verordnung ist das Kraftfahrgesetz in der Fassung der 25. KFG-Novelle.

Bundesgesetzblatt der Stammfassung

Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.