Änderung der Straßenverkehrsordnung durch die 21. FSG-Novelle
Bundesgesetzblatt dieser Novelle
Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.
Die Neuregelungen der Sanktionen bei Schnellfahren und illegalen Straßenrennen treten am 1. September 2021 in Kraft. Für davor begangene Delikte gilt die bisherige Rechtslage.
Verschärfte Sanktionen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen und illegalen Rennen im Straßenverkehr
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. Vor allem eine vergleichsweise kleine Anzahl an notorischen Rasern, die extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefährliches Überholen und besonders rücksichtsloses Verhalten wie illegale Straßenrennen an den Tag legen, gefährdet die Sicherheit der Allgemeinheit und die gesundheitliche Unversehrtheit anderer Personen.
Erhöhung des Strafrahmens in der StVO
- Es werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h höhere Geldstrafen umgesetzt; der Strafrahmen wird von 2.180 Euro auf 5.000 Euro angehoben
- Eine österreichweite Vereinheitlichung der Strafbeträge in den Deliktskatalogen der Bundesländer wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen
Beschlagnahme des Fahrzeuges
In besonders gefährlichen Fällen ist als letztes Mittel unter verfassungsmäßigen Voraussetzungen eine Beschlagnahme des Fahrzeuges (temporäres Einbehalten, Sicherstellung, Verfall) für einen späteren Zeitpunkt geplant.
Novelle des Führerscheingesetzes
Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall werden auch die Kriterien für die Entziehung der Lenkberechtigung geändert. Daher ist in diesem „Anti-Raser-Paket“ (offiziell „Schnellfahrerpaket“) auch eine Novelle des Führerscheingesetzes erforderlich.