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Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung

Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 – KDV 1967)

Tagesaktuelle Fassung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung


Das geltende Kraftfahrgesetz (bitte nicht „Kraftfahrzeuggesetz“, Danke!) ist am 1. Jänner 1968 in Kraft getreten. Mit gleichzeitig in Kraft gesetzten Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung werden zahlreiche Detailbestimmungen normiert, die so nicht jedes Mal vom Nationalrat abgesegnet werden müssen. Dies erfolgt teilweise durch konkrete Vorschriften, teilweise durch Verweise auf die Bestimmungen in EU-Richtlinien oder ECE-Regelungen.

Wer daher eine gewisse Unübersichtlichkeit bzw. Unsystematik erkennt, ist am richtigen Weg, das Wesen der Materie zu begreifen.

Der bis 1997 ebenfalls enthaltene Abschnitt über die Erteilung und Entziehung von Lenkerberechtigungen wurde mit der Umsetzung der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in ein eigenes Führerscheingesetz FSG ausgelagert. Die entsprechenden Bestimmungen der KDV wurden in eigene Verordnungen zum Führerscheingesetz umgewandelt, die Regelung der Ausbildung der Führerscheinwerber bleibt jedoch in der KDV.