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Teil D: Besprechung von erlebten Situationen

Es ist Aufgabe des Fahrprüfers, aufgetretene Fahrfehler dahingehend einzustufen, ob es sich um leichte Fehler handelt, die auch einem geübten Lenker hätten unterlaufen können, oder ob Fahrfehler zu einer Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder gar einer Gefährdung hätte führen können.

Niemand kann über die Zeit einer gesamten Prüfungsdauer oder länger ein Fahrzeug ohne Fehler lenken!

Als Kandidat kannst du am Ende der Fahrt mit dem Prüfer einen eventuell gemachten Fahrfehler besprechen und dein Fahrverhalten begründen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrprüfers, falls die Erklärung des Fehlers ausreichend ist, den gemachten Fahrfehler nicht anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten (aus seiner subjektiven Sicht der Verkehrssituation) gar kein Fahrfehler aufgetreten ist.

Im Prüfungsprotokoll sind die folgenden Situationen für die Besprechung angegeben:

  • Wahl der Fahrgeschwindigkeit
  • Wahl der Fahrspur
  • Wahl von Tiefen- und Seitenabstand
  • Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
  • Überholen, Überholtwerden
  • Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
  • Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
  • Anlauf-Ablauf erkennen
  • Vorrangsituationen
  • Sonstiges

Bitte beachte zusätzlich zu den hier angeführten Punkten auch jene Hinweise, die für die Klasse B (und damit für alle Führerscheinklassen) gelten!