Die Mopedprüfung
Mit den 2017 in Kraft getretenen Änderungen der Ausbildungsordnung für Mopedlenker wurde der verpflichtend einzuhaltende Ausbildungsablauf speziell für den Führerscheinerwerb mit Gruppenunterricht am Übungsplatz optimiert. Damit wurde gleichzeitig das Anbieten der Ausbildung im Einzelunterricht mit vertiefter Ausbildung im Straßenverkehr – aus unserer Sicht die einzig sinnvolle Variante – deutlich erschwert. Wir haben uns aus diesem Grund entschlossen, die Mopedausbildung nicht mehr anzubieten.
Für eine seriöse Mopedausbildung in der Nähe von Mödling empfehlen wir die ÖAMTC Fahrtechnik in Teesdorf.
Prüfungsinhalte
Die Fragen der Theorieprüfung haben folgende Themenbereiche zum Inhalt:
- Bedeutung der einzelnen Verkehrszeichen für den Lenker eines Motorfahrrades
- Vorrangregeln
- Ausgewählte verkehrsrechtliche Vorschriften, wie insbesondere Vertrauensgrundsatz, Verkehrsunfälle, Fahrregeln, bevorzugte Straßenbenützer, Arm- und Lichtzeichen, Verkehrsleiteinrichtungen, allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr, besondere Vorschriften über den Verkehr mit Motorfahrrädern, Fußgängerverkehr (Fußgängerzone, Wohnstraße), Eisenbahnkreuzungen, Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, Sondervorschriften für Krafträder, Pflichten des Lenkers, Verwendungspflicht für Sturzhelm, Fahrdynamik einspuriger Kraftfahrzeuge
- Grundkenntnisse über Verhalten in konkreten Situationen, Erkennen und Vermeiden von Gefahren, Partnerkunde
- Grundkenntnisse über spezifische Problemkreise der Altersgruppe der 15- und 16jährigen, wie Alkohol, Drogen, Freizeitverhalten mit Fahrzeugen (Gruppenverhalten), technische Manipulation am Fahrzeug und rechtliche Folgen, Unfallrisiko und Unfallverhalten von Jugendlichen, Umweltverhalten
Online-Prüfung
Seit 1. Juli 1991 ist eine schriftliche Theorieprüfung vorgeschrieben, um mit einem Moped fahren zu dürfen.
- Ab 1. Oktober 2022 werden die Rechte an den Prüfungsfragen vom BMK gehalten, die Inhalte vom Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in Zusammenarbeit mit den Herstellern von Fahrschul-Lehrmitteln betreut und wie alle anderen Klassen im FSOnline-Prüfungssystem der Programmierfabrik geprüft
- Zuvor wurden die Prüfungsinhalte (durchgehend seit 1991) vom KFV erstellt. Die Abnahme der Führerscheinprüfung für die Klasse AM erfolgte ab1. März 2019 ausschließlich über ein Online-Prüfungssystem, das unter Leitung des KFV und der KFV Sicherheit-Service GmbH mit Zustimmung des BMVIT erstellt wurde
Wiederholungsfrist
Eine Wiederholung der Prüfung darf frühestens in zwei Wochen erfolgen.
Sanktionen, wenn die Prüfungsaufsicht einsagt
Bei nachgewiesenen Manipulationen und/oder unzulässigen Unterstützungen des Kandidaten durch die die Aufsicht führende Person muss die Behörde dieser Person für mindestens zwei Jahre die Durchführung der Aufsichtstätigkeit zu untersagen.
Personen mit Verständnis- oder Leseschwierigkeiten
Personen mit Verständnis- oder Leseschwierigkeiten können ab 1. Juni 2024 die mündliche Ablegung der Prüfung beantragen. Dafür ist ein psychologisches Gutachten erforderlich, das bestätigt, dass die betreffende Person nicht lesen oder gelesene Texte nicht verstehen kann. Der Landeshauptmann beauftragt einen Fahrprüfer, der mit dem Kandidaten die für die Prüfung vorgegebenen Fragen am Bildschirm mündlich durchgeht und erforderlichenfalls die Eingaben für den Kandidaten vornimmt. Die Prüfungszeit wird für diese Form der Prüfung verlängert.