Sperrlinie
Sperrlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die zur Abgrenzung von Verkehrsflächen des fließenden Verkehrs untereinander dienen.
Das Überfahren von Sperrlinien ist verboten.
„Das Verbot des Überfahrens von Sperrlinien ist einschränkend auszulegen und eine Ausnahme für den Fall anzunehmen, dass ein Vorbeifahren an einem Hindernis nur unter Überfahren der Sperrlinie möglich ist. Dieses Vorbeifahren darf nur unter Anwendung ganz besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit erfolgen.“
[ OGH 19.1.1968, 2 Ob 393/67; ZVR 1969/130 ]
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.
Bedeutung der Bodenmarkierungen bei einer Pannenstreifenfreigabe
Randlinien gelten im Bereich und zu Zeiten einer Pannenstreifenfreigabe nicht als Sperrlinie und dürfen überfahren werden; dasselbe gilt für Sperrflächen im Zuge der Pannenstreifensignalisierung.