Sperrlinie
Du darfst Sperrlinien in folgenden Situationen überfahren:
- Wenn du an einem Hindernis nicht anders vorbeifahren kannst, z.B. bei einer Baustelle oder an einem vorschriftswidrig abgestellten Fahrzeug, das voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit entfernt wird
„Das Verbot des Überfahrens von Sperrlinien ist einschränkend auszulegen und eine Ausnahme für den Fall anzunehmen, dass ein Vorbeifahren an einem Hindernis nur unter Überfahren der Sperrlinie möglich ist. Dieses Vorbeifahren darf nur unter Anwendung ganz besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit erfolgen.“
[ OGH 19.1.1968, 2 Ob 393/67; ZVR 1969/130 ]
Bedeutung der Bodenmarkierungen bei einer Pannenstreifenfreigabe
Randlinien gelten im Bereich und zu Zeiten einer Pannenstreifenfreigabe nicht als Sperrlinie und dürfen überfahren werden; dasselbe gilt für Sperrflächen im Zuge der Pannenstreifensignalisierung.