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1. Novelle der Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B


Änderungen durch diese Novelle

Mit dieser Novelle werden einige sinnvolle Änderungen in Kraft gesetzt, z.B. eine kompakte Besprechung vor den ersten 1.000 km statt einer langen Besprechung nach 3.000 km. Außerdem kann bei positivem Ergebnis der begleitenden Schulung das Gespräch abgekürzt werden.