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Fußgängerübergang

Dieses Zeichen kündigt einen Fußgängerübergang („Zebrastreifen“, „Schutzweg“) an. Direkt beim Fußgängerübergang steht das entsprechende Hinweiszeichen.

Verhaltensvorschriften für Fußgänger

Fußgänger dürfen einen Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten.

Fußgänger und Rollschuhfahrer müssen Schutzwege, die sich in weniger als 25 m Entfernung befinden, benützen. Das gilt ab 1. Oktober 2022 nicht, wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.

Verhaltensvorschriften für andere Verkehrsteilnehmer

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir ausführliche Erklärungen zusammengestellt.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen zum Download bereitgestellt.