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Unterführung

Statt Zebrastreifen können auch Über- oder Unterführungen errichtet werden. Das ist für die Fußgänger die sicherste Überquerungshilfe.

Mit der 33. StVO-Novelle wurde die Benützungspflicht von Unterführungen ab 1. Oktober 2022 gestrichen. Mit der 35. StVO-Novelle wurde auch das dazugehörende Gebotszeichen gestrichen; an seiner Stelle wurde ab 1. Juli 2024 dieses Hinweiszeichen eingeführt.