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Teil C: Fahren im Verkehr

Die richtige Bedienung des Fahrzeuges alleine reicht nicht aus, um bei der Prüfung durchzukommen: Das „handling“ ist nur ein Teil der Kriterien, die während der Prüfungsfahrt beurteilt werden:

  • Du musst dein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern im Verkehr bewegen können
  • Währen der Prüfungsfahrt sollst du zeigen, dass du deine Kenntnisse über die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges geltenden Vorschriften anwenden kannst und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Vermeidung erforderlichen Verhaltensweisen vertraut bist 
  • Du musst während der gesamten Prüfungsfahrt zeigen, dass du dein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen selbstständig verkehrsgerecht und sicher lenken kannst und deine Fahrweise immer dem jeweiligen Verkehrsfluss anpassen

Prüfstrecke

Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt. Während der Prüfungsfahrt sollst du auf Straßen mit verschiedenen Anforderungen fahren. Daher werden in jede Prüfungsfahrt mindestens drei der vier Verkehrsräume einbezogen:

  • Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h) sind typisch für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Fußgänger und Radfahrer sowie enge, verparkte Straßen
  • Ortsgebiet (50 km/h) bietet starken Verkehr, mehrere Fahrstreifen in einer Richtung mit der Möglichkeit (und Notwenidgkeit) für Fahrstreifenwechsel, viele Kreuzungen mit unterschiedlichen Vorrangverhältnissen, bei denen das Einordnen zum Einbiegen erforderlich ist
  • Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h) machen die bewusste Wahl der richtigen Fahrlinie und Geschwindigkeit erforderlich
  • Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen (je nach Verkehrssituation mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)

Anweisungen des Prüfers

Der Prüfer wird dir während der Fahrt klare und eindeutige Anweisungen geben – und das so rechtzeitig, dass ein Einbiegen, ein Spurwechsel, ... auch tatsächlich möglich ist. Der Prüfer kann dir auch bestimmte Ziele vorgeben bzw. dir auftragen, ein bestimmtes Fahrtziel über die Wegweiser zu finden („Bitte fahren Sie Richtung St. Pölten.“ oder „Bitte zur Autobahn A2.“, ...). Wenn du dich in der Gegend auskennst, kann dir der Prüfer auch die Möglichkeit geben, deinen eigenen Weg zu fahren („Bitte fahren Sie zurück zum Übungsplatz der Fahrschule.“).

Typische Anweisungen sind auch

  • „Wenn ich nichts sage, fahren Sie bitte geradeaus oder entsprechend der Verkehrszeichen. Wir fahren bei der Prüfung nicht in Sackgassen hinein oder auf Supermarkt-Parkplätze.“
  • „Bei der nächsten Möglichkeit bitte nach links/rechts“ – dabei ist es deine Aufgabe zu erkennen, wo das Einbiegen rechtlich zulässig ist. Diese Angabe bedeutet also, dass sich der Prüfer entweder in der Gegend nicht auskennt und dir keine unbeabsichtigte Falle stellen will, oder dass er sich sehr wohl auskennt und deinen Überblick über die Verkehrssituation bewerten möchte

Von Richtungsangaben abgesehen wird der Prüfer mit dir kaum sprechen, damit du dich auf deine Aufgabe konzentrieren kannst – und er sich auf seine: Der Prüfer wird seine Eindrücke während der Fahrt – das können positive oder negative Eindrücke sein – notieren. Außerdem wird er die gefahrene Strecke in Stichworten notieren. Es ist also völlig normal, dass der Prüfer während der Fahrt hin und wieder Notizen macht. Lass dich dadurch nicht verunsichern!

Verwenden von Assistenzsystemen

Das eigenverantwortliche Lenken des Fahrzeuges sowie das eigenverantwortliche Erkennen von Verkehrszeichen und Verkehrssituationen sind die Hauptpunkte einer Fahrprüfung. Führt der Einsatz von Assistenzsystemen die Bewertung von Fahrfertigkeiten ad absurdum, sind diese nicht zulässig.

  • Bei komfortrelevanten Systemen (z.B. Tempomat, Stauassistent, Regensensor, automatische Lichteinstellungen, ...) wird der sinnvolle Umgang durch den Kandidaten bewertet: Bei einer Warnung durch eines dieser Systeme wird die entsprechende Reaktion des Kandidaten beurteilt. Eine nicht sinnvolle Nutzung solcher Systeme wird als Fehler gewertet
  • Ein sicherheitsrelevanter Eingriff eines Assistenz- bzw. Unfallpräventionssystems (Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Eingriff des ESP mit Aufleuchten der Kontrollleuchte, ...) wird wie ein Fahrlehrereingriff beurteilt
  • Eine automatische Parkunterstützung (das Auto parkt selbsttätig ein, ohne dass der Fahrer lenken muss) ist nicht zulässig
  • Eine Start-Stopp-Automatik soll sinnvoll genutzt werden. Falls sie aktiviert ist, musst du damit umgehen können
  • Eine Nutzung von Assistenzsystemen darf nicht zu einer Ablenkung des Kandidaten führen

Spurhalteassistent

Ein Spurhalteassistent warnt durch optische, akustische oder fühlbare Signale (z.B. Vibration des Lenkrads) vor dem unbeabsichtigten Verlassen des Fahrstreifens oder lenkt das Fahrzeug bei Annäherung an eine Markierung selbstständig in die Fahrspur zurück. Das Assistenzsystem erkennt beabsichtigte Fahrstreifenwechsel daran, dass der Fahrer vorher blinkt.

Spurwechselassistent

Der Spurwechselassistent warnt mit Kontrollleuchten im Außenspiegel oder in der A-Säule vor Fahrzeugen im toten Winkel und unterstützt beim Fahrspurwechsel. Er überwacht den Bereich neben und hinter dem Auto und registriert Fahrzeuge, die sich von hinten nähern. Er erkennt den beabsichtigten Fahrspurwechsel, wenn der Fahrer vorher blinkt. Der Spurwechselassistent ersetzt aber keinesfalls die Schulterblicke beim Fahrstreifenwechsel bzw. beim Einbiegen!