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Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb


Als Fahrrad gilt

  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (sprich: Tretroller). Die meistens verwendeten Micro-Scooter werden hingegen nicht als Fahrrad, sondern als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug eingestuft
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist
  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder und zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist. Diese Fahrräder werden als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) bezeichnet 
  • Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist, z.B. die Segway-Modelle. Damit gelten für Segways allerdings auch alle Ausstattungsvorschriften für Fahrräder!

Als Moped (Führerschein der Klasse AM) gelten:

  • Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von 11 bis 45 km/h