Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb
Ab dem 12. Geburtstag darf man in Österreich ohne Begleitung bzw. ohne besondere Berechtigung mit einem Fahrrad fahren. Besitzer eines Fahrradausweises dürfen bereits ab dem 10. Geburtstag unbegleitet am Straßenverkehr teilnehmen. Für jüngere Kinder ist ein Aufsichtsperson erforderlich, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Als Fahrrad gilt
- Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (sprich: Tretroller). Die meistens verwendeten Micro-Scooter werden hingegen nicht als Fahrrad, sondern als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug eingestuft
- Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist
- Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder und zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist. Diese Fahrräder werden als Elektro-Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Abkürzung für Pedal-Electric-Vehicle) bezeichnet
- Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem elektrischen Antrieb bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis 600 W Motorleistung ausgestattet ist, z.B. die Segway-Modelle. Damit gelten für Segways allerdings auch alle Ausstattungsvorschriften für Fahrräder!
Als Moped (Führerschein der Klasse AM) gelten:
- Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit oder über 600 W Motorleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von 11 bis 45 km/h