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3. Novelle der Fahr­prüf­ungs­ver­ord­nung


Umrechnung der Prüfungsgebühren auf Euro

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (3. Novelle zur FSG-PV), hat nur eine einzige Aufgabe: Extrem blöde Eurobeträge, die vor allem durch die 1:1-Umrechnung der Prüfungsgebühren entstanden sind, zu glätten – und zwar nach unten. Zwei mal 7 Cent ... nicht die Welt, aber ein nettes Zeichen.