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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung durch das Budget­begleit­gesetz 2027-2028

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.


Höhere Geldstrafen für Geschwindigkeitsübertretungen

Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht vor, die Strafen für Raserinnen und Raser zu erhöhen:

  • Die Mindeststrafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h wird von 150 Euro auf 200 Euro angehoben
  • Wenn man um 50 km/h bzw. im Ortsgebiet um 40 km/h zu schnell fährt, beträgt der Strafrahmen künftig 400 Euro bis 6000 Euro (statt bisher 300 Euro bis 5000 Euro)

Bundesweit einheitliche Strafen bei Anonymverfügungen

Die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz, das jedoch von den Bundesländern vollzogen wird. Daher bestehen derzeit zwischen den Bundesländern unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte.

Für Anonymverfügungen soll ein bundesweit einheitlicher Strafkatalog per Verordnung festgelegt werden. Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa bestimmten Parkverstößen, erfolgt eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau. 

Der ÖAMTC sieht (neben der Erhöhung der Strafen an sich) auch den gesetzlichen Rahmen der Ankündigung im Zuge eines Budgetbegleitgesetzes kritisch: „Wenn betont wird, es gehe um mehr Verkehrssicherheit und nicht um zusätzliche Einnahmen, steht das im Widerspruch zur gewählten Vorgangsweise“, meint Chefjurist Martin Hoffer. 

Strafen bei Organmandaten

Auch die klassischen „Strafzettel“, die an Ort und Stelle bei der Polizei bezahlt werden, sind hinsichtlich der Strafhöhe österreichweit nicht einheitlich. Diese Organmandate sind von dieser Änderung nicht betroffen.