Umkehren verboten
An dieser Straßenstelle oder Kreuzung ist das Umkehren verboten, das Einbiegen ist erlaubt.
Das Umkehren ist außerdem verboten:
- Wenn du dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden könntest
- Bei den Vorschriftszeichen „Einbiegen nach links verboten“ und „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“
- Bei starkem Verkehr
- Bei engen oder unübersichtlichen Straßenstellen
- Auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet. Ausnahme: Auf geregelten Kreuzungen, wenn das Umkehren in einem Zug möglich ist
- Auf Autobahnen, Autostraßen, Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen
- In einem gekennzeichneten Straßentunnel über 500 m Länge
- Auf einer Eisenbahnkreuzung sowie unmittelbar vor oder nach einer Eisenbahnkreuzung, wenn du andere Fahrzeuglenker dadurch beim Schauen auf Züge oder Sicherungseinrichtungen behinderst
Das Umkehren in mehreren Zügen wird auch als Reversieren bezeichnet und bei der Fahrprüfung der Klasse B geprüft.