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Die Mehrphasen-Ausbildung

Muss man die Mehrphasenausbildung bei der gleichen Fahrschule absolvieren wie die Grundausbildung?

Nein. Du kannst jedes Modul der Mehrphasenausbildung unabhängig von der Fahrschule deiner Grundausbildung in ganz Österreich absolvieren.

Für wen gilt die Mehrphasenausbildung?

Alle Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, A oder B müssen unabhängig von ihrem Alter die Mehrphasenausbildung absolvieren.

  • Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich verlegen. Dies gilt auch dann, wenn anschließend eine österreichische Lenkberechtigung erteilt wird
  • Ein Besitzer einer Lenkberechtigung ist zur Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase außerdem nicht verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sich innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate zum Zweck des Besuches einer Schule oder Universität im Ausland aufhält und der Erwerb der Lenkberechtigung zum Zeitpunkt einer etwaigen Wiederbegründung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in Österreich länger als zwölf Monate zurückliegt 
  • Wurde die Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate entzogen, so ist die zweite Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu durchlaufen, sofern sie nicht bereits im Rahmen der Ersterteilung der Lenkberechtigung absolviert wurde