Geh- und Radweg mit Benützungspflicht
Jour fixe der NÖ Fahrprüfer
Das Zeichen zeigt einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg an. Die Symbole werden der tatsächlichen Verkehrsführung (Fußgänger rechts, Fahrrad links oder umgekehrt) angepasst. Lenker von einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger müssen einen gekennzeichneten Radweg benützen; Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sind davon ausgenommen.
Ähnliche Verkehrszeichen
Für Geh- und Radwege ohne Benützungspflicht wurde mit der 25. StVO-Novelle ein besonderes Hinweiszeichen geschaffen. Zuvor waren sie bereits Teil der Entwurfsfassung der 23. StVO-Novelle.