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Klasse D1

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Du kannst bei uns weder die Ausbildung für die Klasse D1 absolvieren noch zur Prüfung antreten.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse D1 umfasst

  • Kraftwagen mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • Mit einer höchsten Gesamtlänge von 8 m
  • Die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind

Anmerkung: Die Streichungen im Text entsprechen nicht der 3. Führerscheinrichtlinie. Dieser Teil wurde daher per 10. Juli 2015 gestrichen. Zur Abgrenzung von der Klasse C1 wurde weiters der dritte Punkt ergänzt.

Bei Wohnmobilen wird davon ausgegangen, dass der Zweck in erster Linie im Transport der besonderen „Wohn“-Ausrüstung liegt. Somit ist für Wohnmobile mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg die Klasse C1 erforderlich. Ein Wahlrecht, wonach Wohnmobile auch mit der Klasse D1 gelenkt werden dürfen, besteht nicht!

Die Klasse D1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

Ziehen von Anhängern

Mit dem Führerschein der Klasse D1 darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Mindestalter

21 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 21. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Verkehrspsychologische Beurteilung

Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D1 müssen kein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Dieses ist nur bei der Klasse D vorgeschrieben.

Ärztliche Befristung

Die Lenkberechtigung darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, es wird jedoch ein Kostenbeitrag für die Scheckkarte verrechnet.

Ausbildung und Prüfung

Eine Lenkberechtigung für die Klasse D1 wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist. Es ist für die Erteilung der Klasse D1 aber keine Fahrpraxis erforderlich.

Ein großer Erste Hilfe-Kurs (16 Stunden) wird nicht benötigt.


Fahrzeuge für Schulfahrten der Klasse D1 müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Betätigung der Betriebsbremse vom Sitzplatz des Fahrlehrers
  • Lenkersitz und Fahrlehrersitz getrennt verstellbar (keine durchgehende Sitzbank)
  • Zusätzliche Rückspiegel für den Fahrlehrer
  • Mindestens ein Rückfahrscheinwerfer

Anmerkung: Der Fahrlehrer muss durch rechtzeitiges Eingreifen Unfällen vorbeugen. Dazu muss die Lenkung in seiner Reichweite sein, auch wenn das derzeit nicht explizit gefordert wird.

Die Prüfung der Klasse D1 kann mit einem Fahrzeug der Klasse D absolviert werden – oder mit einem Fahrzeug der Klasse D1, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • Höchste zulässige Gesamtmasse mindestens 4.000 kg
  • Länge mindestens 5 m (und max. 8 m)
  • ABS
  • EG-Kontrollgerät
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 80 km/h
Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.