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Erlässe zum Führerscheingesetz

Führerscheingesetz-Durchführungserlass („FSG-DE“)

Seit 19. Jänner 2013 veröffentlicht das BMVIT den Durchführungserlass zum Führerscheingesetz nicht mehr als Einzelseiten-Version, sondern als übersichtlichen FSG-Gesamterlass, in den alle bisherigen Versionen des Erlasses eingearbeitet wurden. Der Gesamterlass wurde im Rahmen der Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie komplett überarbeitet und durch zahlreiche neue Anordnungen ergänzt.

Die neuen Inhalte sind in roter Schriftfarbe gehalten. Auf der ersten Seite sind jene Bestimmungen aufgezählt, in denen es Neuerungen gibt. Zusätzlich wird die Aktenzahl des BMK bzw. des BMVIT angeführt, um Nachforschungen, wann bestimmte Änderungen vorgenommen wurden, zu erleichtern.


Zweite Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG

Führerscheinrecht, weitere Erlässe

Corona-Virus SARS-CoV-2 bzw. Covid-19
Diverse Themen
Anbindung der Fahrschulen an das Führerscheinregister
Zweite Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG
Erlässe zu KFG-Bestimmungen

Gesundheitliche Eignung

2019 wurde das Kapitel „Herz- und Gefäßkrankheiten“ infolge der Änderung der FSG-Gesundheitsverordnung (8. Novelle zur FSG-GV) in „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ umbenannt und inhaltlich adaptiert. Im Hinblick auf diese Änderungen wurden auch die Leitlinien erneut überarbeitet. Zudem wurden im Kapitel „Gliedmaßendefekte“ die Fahrzeuganpassungen an die aktuelle Codeliste, die seit Anfang 2017 gilt, angepasst.

Zu Diabetes mellitus hat die Österreichische Diabetesgesellschaft (ÖDG) unter Beteiligung des KFV ein Positionspapier veröffentlicht, in dem wesentliche Eckpunkte zum Umgang mit Diabetes im Straßenverkehr aus fachärztlicher und verkehrsrelevanter Sicht aufgearbeitet wurden. 


Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe

Theoretische Fahrprüfung („Computerprüfung“)

Praktische Fahrprüfung

Auch das für alle Fahrprüferinnen und Fahrprüfer verbindliche Handbuch für Fahrprüfungen wird vom BMVIT mit Erlass in Kraft gesetzt – aus Gründen der Übersichtlichkeit dürfen wir dich dazu bitte auf die Informationen im Bereich „Fahrprüfung“ verweisen.

Mopedausbildung und -prüfung

Fahrerqualifizierungsnachweis C95/D95

Lenkberechtigung für „Bummelzüge“