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Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung FSG-GV

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung – FSG-GV)

Tagesaktuelle Fassung der Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung


Die Gesundheitsverordnung umfasst die Regelungen betreffend der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Außerdem bestimmt sie die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen, die für Führerscheinwerber vorgeschrieben sind.

Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern

Zusätzlich gibt das BMVIT im Erlassweg die Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern heraus. Diese Unterlagen dienen den Ärzten und Amtsärzten sowie Sachverständigen bei Beobachtungsfahrten als Leitlinie bei der Beurteilung der Eignung. Die Leitlinien enthalten vor allem wertvolle Hinweise in den Fällen, wo körperliche Handicaps eine besondere Ausrüstung der Schul- und Prüfungsfahrzeuge erforderlich machen können.

2019 wurde das Kapitel „Herz- und Gefäßkrankheiten“ infolge der Änderung der FSG-Gesundheitsverordnung (8. Novelle zur FSG-GV) in „Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ umbenannt und inhaltlich adaptiert. Im Hinblick auf diese Änderungen wurden auch die Leitlinien erneut überarbeitet. Zudem wurden im Kapitel „Gliedmaßendefekte“ die Fahrzeuganpassungen an die aktuelle Codeliste, die seit Anfang 2017 gilt, angepasst.

Zu Diabetes mellitus hat die Österreichische Diabetesgesellschaft (ÖDG) unter Beteiligung des KFV ein Positionspapier veröffentlicht, in dem wesentliche Eckpunkte zum Umgang mit Diabetes im Straßenverkehr aus fachärztlicher und verkehrsrelevanter Sicht aufgearbeitet wurden. 


Wir dürfen darauf hinweisen, dass die letzte Entscheidung in einem konkreten Verfahren zur Erteilung einer Lenkberechtigung immer die Behörde trifft. Daher dienen diese Leitlinien ausschließlich der Information – ohne Anspruch auf rechtliche Durchsetzbarkeit im Einzelfall.