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49. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Geschwindigkeitsbegrenzung für B+E und Co.

Ab sofort dürfen Pkw, Lkw oder Busse mit „besonders schweren“ Anhängern (B+E, C1+E, C+E und D+E) schneller auf Freilandstraßen unterwegs sein. Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Bisher waren für diese Kraftwagenzüge nur 60 km/h erlaubt. Mit dieser Tempoerhöhung erfolgt eine Angleichung an die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h für Sattelkraftfahrzeuge.

Spikesreifen-Saison

Es wird die bisherige Frist für die Verwendung von Spikesreifen (15. November bis zum Montag nach dem Ostermontag des nächsten Jahres) aufgehoben und die Verwendung von Spikesreifen weitgehend freigegeben (nur in den Sommermonaten nicht).

Neues für Fahrschulen

In der Anlage 10a der KDV entfällt die Spalte mit der genauen Angabe der Minuten für den jeweiligen Theorieinhalt. Fahrschulen können ihren Unterricht nun individueller gestalten. Die Gesamtanzahl der zu absolvierenden Unterrichtseinheiten bleibt jedoch unverändert.

Gemäß § 109 Abs. 1 lit. g KFG müssen Fahrlehrer neben einem mindestens dreijährigen Besitz der Lenkberechtigung für die entsprechende Klasse und einer mindestens einjährigen Lenkpraxis auch ein Lehrplanseminar für die jeweiligen Klassen absolvieren. Das Lehrplanseminar ist lediglich bei Personen, die bereits über eine Fahrpraxis von mindestens drei Jahren mit solchen Fahrzeugen verfügen, nicht erforderlich.

Nunmehr werden die Details (Umfang und Inhalt) dieser Lehrplanseminare festgelegt:

  • Im Lehrplanseminar sind nach einer theoretischen Einführung die Fähigkeiten der angehenden Fahrlehrer und Fahrschullehrer im Umgang mit den Fahrzeugen der jeweiligen Klassen durch eine praktische Ausbildung unter Zugrundelegung des jeweiligen Praxislehrplanes zu verbessern
  • Lehrplanseminare für die Klassen A und B umfassen jeweils zwei Tage (16 Unterrichtseinheiten) inkl. Fahrsicherheitstraining und die bei der praktischen Fahrprüfung vorgesehenen Fahrübungen und Überlandfahrten
  • Lehrplanseminare für die Klasse B+E umfassen acht Unterrichtseinheiten inkl. Fahrübungen und Überlandfahrten
  • Lehrplanseminare für die Klassen C, C1, D, C+E, C1+E und D+E umfassen jeweils drei Tage (24 Unterrichtseinheiten) inkl. Fahrübungen und Überlandfahrten

Vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung ausgestellte Bestätigungen über die Absolvierung eines sogenannten Praxisersatzseminares bleiben weiter gültig.

Außerdem ...

  • Mit dieser Novelle werden auch EU-Richtlinien betreffend technische Bauvorschriften umgesetzt
  • Weiters werden einige Vorschriften betreffend land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vereinfacht und der Einsatz solcher Fahrzeuge erleichtert