Änderung der Straßenverkehrsordnung durch die 12. Novelle des Führerscheingesetzes
Bundesgesetzblatt dieser Novelle
Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.
Novelle der Straßenverkehrsordnung
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird für einige Delikte die Obergrenze für Organstrafverfügungen gegenüber dem VStG auf 70 Euro angehoben. Weiters werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einem bestimmten Ausmaß Mindeststrafen sowie einheitliche fixe Organmandatshöhen und Strafsätze für Anonymverfügungen vorgesehen sowie die Mindeststrafen bei Alkoholdelikten angehoben.
Davon betroffen: Prüfungsfrage 2133.