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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung durch die 12. Novelle des Führer­schein­gesetz­es


Novelle der Straßenverkehrsordnung

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird für einige Delikte die Obergrenze für Organstrafverfügungen gegenüber dem VStG auf 70 Euro angehoben. Weiters werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einem bestimmten Ausmaß Mindeststrafen sowie einheitliche fixe Organmandatshöhen und Strafsätze für Anonymverfügungen vorgesehen sowie die Mindeststrafen bei Alkoholdelikten angehoben.

Davon betroffen: Prüfungsfrage 2133.