Traktorfahren mit dem B-Führerschein
Mit dem B-Führerschein dürfen Traktoren bis zu einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg gelenkt werden.
Ziehen von zugelassenen Anhängern
Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern
Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit der Geschwindigkeits-Aufschrift „10 km“ oder „25 km“ haben logischerweise keine Zulassungsbescheinigung und somit auch kein höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Daher werden in diesem Fall andere Gewichtsrelationen (§ 62 Abs. 1 Z. 3 KDV) herangezogen.
Bei ungebremsten Anhängern gilt:
- Ist die Zugmaschine auf einer Achse gebremst, darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers höchstens zwei Mal so groß sein wie die Eigenmasse der Zugmaschine, höchstens aber 6.000 kg
- Ist die Zugmaschine auf allen Rädern gebremst, darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers höchstens drei Mal so groß sein wie die Eigenmasse der Zugmaschine, höchstens aber 6.000 kg
Bei auflaufgebremsten Anhängern gilt:
- Bei Anhängern bis 3.000 kg momentane Gesamtmasse darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers höchstens vier Mal so groß sein wie die Eigenmasse der Zugmaschine
- Bei Anhängern über 3.000 kg momentane Gesamtmasse darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers höchstens zwei Mal so groß sein wie die Eigenmasse der Zugmaschine
Bei anderen gebremsten Anhängern gilt:
- Sind die Zugmaschine und der Anhänger gebremst, darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers höchstens vier Mal so groß sein wie die Eigenmasse der Zugmaschine