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Änderung des Kraftfahrgesetzes durch das Unfalluntersuchungsgesetz


Diese Änderung des Unfalluntersuchungsgesetzes, des Kraftfahrgesetzes 1967, des Seilbahngesetzes 2003 sowie des Schifffahrtsgesetzes war zur Umsetzung von EU-Richtlinien erforderlich.

Die jeweilige Behörde hat die erhobenen Daten zur Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Zulassungsland und unter Angabe der Punkte, die kontrolliert und der Mängel, die festgestellt wurden, dem Landeshauptmann mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat wiederum die Berichte für das Bundesland zusammenzufassen und halbjährlich jeweils bis zum 31. August und 28. Februar einen Bericht über das vorhergehende Halbjahr der Bundesanstalt für Verkehr zur jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat und zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Union zu übermitteln.