Tempogestaltung
Als Lenker eines Fahrzeuges musst du die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den
- Straßenerhältnissen
- Verkehrserhältnissen
- Sichtverhältnissen
- Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
Du darfst nicht so schnell fahren, dass du andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Du darfst aber auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass du den übrigen Verkehr behinderst.
Wenn es erforderlich ist, musst du die Geschwindigkeit selbstständig und rechtzeitig verringern.
[09] Zu langsam (behindernd)
Während der Fahrprüfung sollst du eine Fahrgeschwindigkeit wählen, die von einem vorausschauend fahrendem Lenker an dieser Stelle eingehalten wird. Das heißt: Du sollst im Verkehr – natürlich unter Berücksichtigung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit! – unauffällig „mitschwimmen“. Unbegründetes Langsamfahren ist verkehrsbehindernd! Damit verleitest du den Verkehr hinter dir zum unüberlegten Überholen.
Du darfst nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass du den übrigen Verkehr behinderst. Wenn du ständig grundlos deutlich zu langsam fährst, stellt das kein verkehrsgerechtes und angepasstes Verhalten dar – im Gegenteil: Dadurch können gefährliche Verkehrssituationen verursacht werden. Verkehrsbehinderndes Langsamfahren gehört zu den „garantierten Durchfallern“!
Deutlich langsamer als „angepasste Geschwindigkeit“
Wenn du ein zu niedriges Tempo selbst bemerkst und sofort korrigierst, wird das im Normalfall nicht als Fehler bewertet. Andernfalls zeigst durch zu dein langsames Fahren, dass du den Anforderungen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen bist. Daraus resultiert ein Fehler [M]; wenn das zu langsame Fahren wiederholt auftritt [S].
Wenn du bei idealen Bedingungen ohne zwingenden Grund die „Mithaltgeschwindigkeit“ von ca. 80 Prozent der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht oder nur selten erreichst, wird der Prüfer das mit [S] bewerten und die Prüfung unabhängig von deinen sonstigen Leistungen in jedem Fall negativ beurteilen. Das ist der Fall, wenn du überwiegend langsamer fährst als:
- Im Ortsgebiet bei erlaubten 50 km/h weniger als 40 km/h
- Freilandstraße bei erlaubten 100 km/h weniger als 80 km/h
- Autobahn bei erlaubten 130 km/h weniger als 100 km/h
Bei Prüfungen für die Klasse BE gelten folgende Geschwindigkeiten:
- Im Ortsgebiet bei erlaubten 50 km/h weniger als 40 km/h
- Freilandstraße bei erlaubten 70 km/h weniger als 60 km/h
- Autobahn bei erlaubten 80 km/h weniger als 70 km/h
Zögernde Beschleunigung
Zögernde Beschleunigung wird als Fehler [L] bewertet. Wenn daraus eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht, als Fehler [M].
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[10] Zu schnell für die Situation
Du musst dein Tempo den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen, und zusätzlich auch die Eigenschaften deines Fahrzeuges sowie dein eigenes Können und deine Verfassung berücksichtigen.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir in diesem Bereich ausführliche Erklärungen zu den bei der Fahrprüfung gestellten Anforderungen in Text und Bild zusammengestellt.
Kein Fahren auf ganze Sicht
Wenn du mit leicht überhöhter Geschwindigkeit fährst, wird das als Fehler [M] beurteilt, bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit als Fehler [S].
Kein Fahren auf halbe Sicht
Hast du die Geschwindigkeit reduziert, bist im Verhältnis zur halben Sichtweite aber noch immer etwas zu schnell unterwegs, wird das als Fehler [M] gewertet. Bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder wenn du nicht erkennst, dass du auf halbe Sicht fahren musst, fällt das unter die Fehlerkategorie [S].
Kein Fahren auf Gefahrensicht
Passierst du die Gefahrenstelle mit leicht erhöhter Geschwindigkeit, markiert der Prüfer einen Fehler [M], bei deutlich erhöhter Geschwindigkeit [S].
Wählst du deine Annäherungsgeschwindigkeit höher, als es das Fahren auf Gefahrensichtweite zulässt, ist das ein Fehler [S].
Zu schnell für Witterung, Fahrbahn etc.
Ohne Beeinträchtigung der Fahrstabilität wird das als Fehler [M] beurteilt, mit Beeinträchtigung der Fahrstabilität als Fehler [S].
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[11] Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
Du musst die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie zusätzlich aufgestellte Verkehrszeichen beachten.
Bei der Fahrprüfung gibt es keine „österreichische Toleranz“ oder irgendwelche Messtoleranzen, die je nach Blickwinkel abgezogen bzw. dazugerechnet werden: Der Fahrprüfer vergleicht das erlaubte Tempo mit der Tachoanzeige, wenn er deine Fahrt beurteilt.
Bitte beachte unsere detaillierten Informationen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen bei den Verkehrszeichen
Bei diesem Punkt ist eine Mehrfachwertung möglich. Das heißt: Wenn du in unterschiedlichen Situationen den gleichen Fehler begehst, wird der Prüfer jeden dieser Fehler zählen.
- Eine geringfügige Überschreitung von ein paar km/h wird nicht als Fehler beurteilt, wenn du sie rasch erkennst und selbstständig korrigierst
- Geringfügige Überschreitungen bis zu 5 km/h fallen in die Kategorie [L]
- Überschreitungen von mehr als 5 km/h werden als Fehler [M] gewertet
- Erhebliche Überschreitungen von mehr als 10 km/h sind ein Fehler [S]
- Wenn du die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (!) überschreitest, endet die Prüfung in jedem Fall negativ
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Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
Fachartikel
[12] Sicherheitsabstände
Du sollst bei deiner Prüfungsfahrt einen gleichmäßigen und richtigen Sicherheitsabstand hinter einem anderen Fahrzeug einhalten. Der Prüfer kann dir die Aufgabe stellen, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit der Sekundenmethode zu überprüfen.
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Ein zu geringer Abstand, den du sofort selbst korrigierst, wird nicht als Fehler vermerkt. Zu geringer Abstand gilt als Fehler [M]; wenn du ständig zu knapp auffährst oder einen deutlich zu geringen Abstand wählst, ist die Bewertung [S].
Wenn du bei Kolonnenfahrt grundlos einen zu großen Abstand wählst, gilt das als Fehler [L]. Wiederholt oder über längere Zeit ist die Bewertung für einen grundlos großen Abstand [M].
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