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Änderung von StVO und KFG (und FSG, oder auch nicht)


Straßenverkehrsordnung

  • Taxifahrer dürfen auch im 5-m-Bereich vor Kreuzungen und Zebrastreifen Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen
  • Beim LKW-Fahrverbot wird sehr exakt definiert, was leicht verderbliche Lebensmittel sind
  • Bei der Strafverfolgung ausländischer Schnellfahrer dürfen Wegfahrsperren montiert werden, um sie an der Weiterfahrt zu hindern; Schlüssel und Nummerntafeln dürfen abgenommen werden. Zahlt der Ausländer die Strafe (oder eine Sicherheitsleistung), müssen diese Maßnahmen rückgängig gemacht werden. Nach 72 Stunden kann der Wagen von der Behörde als Sicherheit beschlagnahmt werden

Kraftfahrgesetz

  • Es wird die Grundlage geschaffen, dass Anfragen ausländischer Behörden nach Halterdaten von Fahrzeugen automationsuntersützt abgewickelt werden können
  • Mitarbeiter bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen dürfen nach In-Kraft-treten der 13. FSG-Novelle auch schwerere Fahrzeuge mit dem B-Schein lenken ... die dafür nötige Ausbildungsvoraussetzung wird mit dieser KFG-Novelle geschaffen.

Führerscheingesetz

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die folgenden Punkte des ursprünglichen Initiativantrags in die parallel verfolgte 13. FSG-Novelle eingearbeitet. Bis zum Bundesgesetzblatt hat sich das allerdings nicht durchgesprochen: Getreu dem dahingehend fehlerhaften Beschluss des Nationalrats wird im Titel weiterhin das Führerscheingesetz angeführt, obwohl das mit der vorliegenden Version gar nicht geändert wird ...

  • Derzeit wird bei Geschwindigkeits-Übertretungen ab 40 km/h im Ort und 50 km/h auf Freilandstraßen unabhängig vom absolut erreichten Tempo die Lenkberechtigung für zwei Wochen entzogen, im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren für sechs Wochen.
    Künftig wird der Entzug gestaffelt: Ab einer Überschreitung von 60 km/h im Ort und 70 km/h außerorts wird die Entzugsdauer länger und dauert bis zu sechs Monaten
  • Das Vormerksystem wird ab 1. März 2011 um den Tatbestand des Umfahrens von sich schließenden Schranken ergänzt
  • Wird ein zweites Vormerkdelikt gesetzt, beträgt der Verjährungszeitraum ab dem 1. März 2011 drei Jahre statt zwei Jahre

Wie es mit der Bekanntheit der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative bestellt ist, zeigen diese beiden Aussendungen:

SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl hat einen Initiativantrag für mehr Verkehrssicherheit, der von Verkehrsministerin Doris Bures gemeinsam mit den Regierungsfraktionen im Parlament ausgearbeitet wurde, eingebracht.


OTS0240 der SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, 2010-10-22/14:52

Noch knapper formuliert die Austria Presseagentur:

Wien (APA) - Autoraser werden vermutlich schon im kommenden Jahr auf Österreichs Straßen härter angefasst als bisher. Verkehrsministerin Doris Bures (S) hat am Donnerstag einen Initiativantrag im Parlament eingebracht.


APA0388 5 CI 0298 Fr, 22.Okt 2010