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Ausbildungsfahrten für die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B („BV“, „L17“)

Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden.

Falls du deine privaten Kilometer nicht mit der CTOnline App dokumentieren möchtest, schicken wir dir gerne Fahrtenprotokolle zum Mitschreiben per Email zu – du bekommst sie mit deinem Namen und der Nummer deines behördlichen Führerscheinverfahrens personalisiert. Bitte melde dich im Büro, damit wir dir ein PDF zusenden können!

Handouts des Briefings für deine Begleiterinnen bzw. Begleiter stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.


Rechtliche Änderungen der Ausbildungsordnung findest du in diesen Novellen: 

Regelungen beim Umstieg von L17 auf ein anderes Ausbildungsmodell für den Führerschein der Klasse B trifft der Durchführungserlass zum Führerscheingesetz: 


Voraussetzungen beim Fahrschüler

  • Mindestalter 15,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn. Die Anmeldung in der Fahrschule ist natürlich bereits vorher möglich
  • Gesundheitliche Eignung: Die ärztliche Untersuchung ist vor der Erteilung der Ausbildungsfahrten-Bewilligung notwendig
  • Der Erste-Hilfe-Kurs (Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Umfang von sechs Stunden) muss erst bei der Anmeldung zur Fahrprüfung vorliegen

Voraussetzungen der Begleitperson(en)

  • Zwei Begleitpersonen sind möglich
  • Die Begleiter müssen in einem Naheverhältnis zum Fahrschüler stehen
  • Sieben Jahre Führerscheinbesitz
  • In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsübertretungen. Als schwere Verkehrsübertretungen gelten zwei Vormerkungen im Führerscheinregister und alle Delikte, die eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit nahelegen (die „bestimmten Tatsachen“ in § 7 Abs 3 FSG)

Theorieausbildung

Der komplette Theoriekurs muss vor der behördlichen Bewilligung für die privaten Fahrten absolviert werden. Handouts des Theoriekurses und die Prüfungsfragen stellen wir unseren Kursteilnehmern gerne als PDF-Download zur Verfügung.

  • Mindestens 20 Theorielektionen Grundwissen für alle Klassen
    • Mindestens 12 Theorielektionen Spezialwissen für die Klasse B
    • Theoretische Einweisung des Begleiters bzw. der Begleiter („Vorbesprechung“, „Begleiterschulung“) vor dem Beginn der privaten Fahrten – mindestens ein Begleiter muss gemeinsam mit dem Fahrschüler anwesend sein

    Bitte wähle hier den für dich am besten passenden Kurs aus:

    25. März bis 4. April 2024 (Osterkurs – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    13. Mai bis 3. Juni 2024 (Mo, Di, Do von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr; bei Feiertagen Mi) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    17. Juni bis 28. Juni 2024 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    8. Juli bis 19. Juli 2024 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    29. Juli bis 9. August 2024 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    19. August bis 30. August 2024 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    9. September bis 20. September 2024 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden
    25. Oktober bis 2. November 2024 (Herbstferien – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr, Sa und Feiertag 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr) Plätze verfügbar Jetzt anmelden

    Fahrausbildung

    • Zwölf Fahrlektionen in der Fahrschule 
    • Drei Praxisblöcke zu mindestens jeweils 1.000 km (Fahrtenprotokoll führen!) im Privatfahrzeug. Du kannst deine privaten Kilometer mit der CTOnline App aufzeichnen! Für jeweils 1.000 km ist ein Zeitrahmen von mindestens zwei Wochen vorgesehen
    • Begleitende Schulung im Privatfahrzeug im Beisein zumindest eines Begleiters nach dem ersten und dem zweiten 1.000-km-Praxisblock
    • Drei Fahrlektionen Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung im Fahrschulauto nach dem dritten 1.000-km-Praxisblock

    Private Ausbildung

    Nach der theoretischen und praktischen Grundausbildung sowie der Einweisungsstunde erteilt die Führerscheinbehörde die Bewilligung für deine private Ausbildung. Dafür werden festgelegte Gebühren und Abgaben verrechnet. Die notwendigen Behördenwege erledigen wir gerne für dich.

    Die behördliche Bewilligung wird für jeden Führerscheinwerber nur ein Mal erteilt. Sie gilt für 18 Monate und kann nicht verlängert werden.


    § 19 Abs. 2 FSG iVm § 122 Abs. 3 KFG

    Fahrzeug

    • Das Fahrzeug muss keine besonderen Anforderungen hinsichtlich Handbremse, Zündschlüssel, Schaltung erfüllen
    • Es können beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden
    • Die Fahrzeuge müssen der Behörde nicht besonders gemeldet werden
    • Wenn das private Übungsfahrzeug weder dem Fahrschüler noch dem während der Fahrt anwesenden Begleiter gehört, ist eine Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers erforderlich

    Tafeln „L17 Ausbildungsfahrt“

    • Die Schilder müssen während deiner Ausbildungsfahrten vorne und hinten gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Du darfst wahlweise auch Schilder „L Übungsfahrt“ verwenden
    • Diese Schilder können auch außerhalb von Ausbildungsfahrten montiert bleiben

    Beschränkungen

    • 0,1-Promille-Grenze für Schüler und Begleitperson
    • Für die Personenbeförderung während der privaten Ausbildung gelten keine besonderen Bestimmungen. Du darfst daher so viele Personen mitnehmen, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angibt
    • Das Ziehen von Anhängern ist zulässig
    • Die private Ausbildung darf nur im Inland stattfinden

    Versicherung

    Fast alle Kraftfahrzeughaftpflicht-/Kasko-Versicherungen haben nach einer Auskunft des Versicherungsverbands die Risikoausschlussklauseln für die private Fahrausbildung gestrichen und gewähren somit auch für jene Schäden Deckung, die der Ausbildungswerber verursacht. Wir empfehlen, im Zweifelsfall in den Versicherungsbedingungen nachzulesen bzw. die Versicherungsanstalt vor Ausbildungsbeginn formlos zu informieren, dass eine private Fahrausbildung durchgeführt werden soll. Unsere Fahrschule benötigt keinerlei Formulare oder Bestätigungen seitens der Versicherung.


    Theorieprüfung

    • Nach Abschluss der Theorieausbildung, unabhängig vom Alter. Bedenke bitte bei deiner Terminplanung: Eine positive Theorieprüfung ist 18 Monate gültig. Wenn du innerhalb dieser Frist die praktische Fahrprüfung nicht bestehst, musst du daher nochmals zur Theorieprüfung antreten
    • Wir empfehlen zur Prüfungsvorbereitung einen Lernzugang bei CTOnline. Davon unabhängig stellen wir dir die Prüfungsfragen gerne als PDF-Download zur Verfügung
    • Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

    Fahrprüfung

    Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


    § 10 Abs. 2 FSG

    • Frühestens am 17. Geburtstag
    • Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst
    • Die Fahrprüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Fahrlehrer im Schulfahrzeug der Fahrschule oder mit der Begleitperson im privaten Übungsfahrzeug gemacht werden
    • Das Prüfungsfahrzeug muss in der Sitzreihe des Prüfers mindestens eine Türe haben
    • Das Prüfungsfahrzeug benötigt eine Autobahn-Klebevignette bzw. den Nachweis der Digitalen Vignette (Vorlage der Kaufbestätigung, Nachweis via ASFINAG-Website
    • Wird die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgenommen, muss der Führerschein von der Behörde auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt werden

    Prüfungsablauf

    Führerschein


    Kosten

    Das Ausbildungspaket für die Klasse B mit „L17“ kostet 1.900 Euro.

    Lass dich nicht von Lockangeboten blenden! Unser Familienbetrieb steht seit mehr als 90 Jahren für seriöse Ausbildung, transparente Kostenaufstellung und ehrliche Preise.

    Kombination mit anderen Führerscheinklassen

    • Wenn du deinen B-Führerschein mit der Motorradklasse A1 (125 cm3, ab 16 Jahren) kombinieren möchtest, beraten wir dich gerne im Büro
    • Wenn du deinen B-Führerschein mit der Motorradklasse A2 (48 PS, ab 18 Jahren) kombinieren möchtest, beraten wir dich gerne im Büro
    • Wenn du später große, schwere Anhänger ziehen möchtest, wirst du wahrscheinlich die Klasse BE benötigen. Mit dem Zwischenschritt B Code 96 kannst du bereits mit 17 Jahren 4.250 kg schwere Kombinationen lenken, und mit 18 Jahren dann gleich zur Prüfung für BE antreten. Auch dazu beraten wir dich gerne im Büro

    Nach der Prüfung

    Fahrten ins Ausland

    • Während der Ausbildung sind nur Fahrten in Österreich zulässig
    • Die erteilte Lenkberechtigung gilt vor dem 18. Geburtstag nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark (Informationsstand vor dem BREXIT!)
    • Ab 18 Jahren ist der L17-Führerschein automatisch ein ganz normaler, vollwertiger Führerschein, der ohne Umschreiben oder Umtausch auf eine neue Karte auch international voll anerkannt wird

    Probezeit

    Die Probezeit für Fahranfänger beträgt mindestens drei Jahre bzw. mindestens bis zum 21. Geburtstag (funktionell also ca. vier Jahre).

    Zweite Ausbildungsphase nach Erteilung der Lenkberechtigung