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Tipps für die praktische Prüfung der Klasse B

  • Zur praktischen Prüfung kannst du dich anmelden, nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast
  • Du musst deine Bestätigung für den Erste-Hilfe-Kurs spätestens bei der Anmeldung zur Fahrprüfung in der Fahrschule herzeigen
  • Zur praktischen Fahrprüfung darfst du frühestens an deinem Geburtstag antreten, mit dem du das geforderte Mindesalter erreichst. Das ist bei der Klasse B mit L17 17 Jahre, sonst 18 Jahre
  • Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

Prüfungstermin

Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


§ 10 Abs. 2 FSG

Wir erstellen gemeinsam mit dir einen Zeitplan von der Anmeldung bis zur Prüfung. Bitte verwechsle diese Planung nicht mit einer fixen, verbindlichen Prüfungsanmeldung!

Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbare nach der erfolgreichen Theorieprüfung deinen gewünschten Prüfungstermin im Büro – wir erwarten deine Terminbekanntgabe bis sechs Werktage vor dem gewünschten Prüfungstag (bei Prüfungen am Donnerstag ist das der Mittwoch der Vorwoche), um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.

Bitte halte dir grundsätzlich den ganzen Tag frei (das gilt auch für deinen Begleiter, wenn du mit dem eigenen Auto zur Prüfung gehen möchtest)! Die exakte Uhrzeit deiner Prüfung können wir dir drei Tage vor dem Termin (bei Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.

Deine Prüfungsfahrt beginnt und endet am Übungsplatz der Fahrschule. Als Treffpunkt für die Prüfung gilt – solang wir uns nicht ausnahmsweise etwas Anderes ausmachen – folgende Regelung:

  • Wenn du mit dem Fahrschulfahrzeug und deinem Fahrlehrer zur Prüfung antrittst, ist euer Treffpunkt in der Fahrschule
  • Wenn du bei Übungsfahrten („L“) oder Ausbildungsfahrten („L17“) mit dem eigenen Auto und deinem privaten Begleiter zur Prüfung antrittst, ist der Treffpunkt mit dem Prüfer direkt am Übungsplatz

Prüfungsfahrzeuge

Fahrzeuge, auf denen die Fahrprüfung abgelegt wird, müssen folgenden Mindesterfordernissen genügen:

  • Vierrädrige Fahrzeuge der Klasse B
  • Bauartgeschwindigkeit mindestens 100 km/h
  • Mindestens eine Zugangstüre in der Sitzreihe, in der der Fahrprüfer Platz nimmt. Diese Zugangstüre für den Fahrprüfer muss unabhängig von den vorderen Türen geöffnet werden können
  • Autobahn-Klebevignette bzw. Nachweis der Digitalen Vignette (Vorlage der Kaufbestätigung, Nachweis via ASFINAG-Website)

Die Fahrprüfung findet bei der Vollausbildung der Klasse B im Fahrschulauto statt. Bei Übungsfahrten („L“) oder Ausbildungsfahrten („L17“) kann die Fahrprüfung wahlweise im Fahrschulauto oder in einem der bei der privaten Ausbildung verwendeten Fahrzeuge absolviert werden. Wird das private Fahrzeug gewählt, wird natürlich auch einer der privaten Begleiter statt einem Fahrlehrer der ausbildenden Fahrschule an der Prüfung teilnehmen. Du musst die Bewilligung für Übungsfahrten („L“) oder Ausbildungsfahrten („L17“) bei der Prüfung dabei haben, sie kann aber bereits abgelaufen sein.

Automatikfahrzeuge

Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftwagen ohne Kupplungspedal ab, wird die Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich.