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Fußgängerzone

Jeder Fahrzeugverkehr ist verboten, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettung, der Feuerwehr und der Polizei auch ohne eingeschaltetes Blaulicht, Straßendienst, Müllabfuhr, Reparaturfahrzeuge, ...

Erlaubt ist das Fahren außerdem für Personen, die auf einer Zusatztafel genannt werden (z.B. Taxis, Radfahrer oder Ladetätigkeit).
Ist das Befahren erlaubt, muss mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) gefahren werden. Beim Verlassen einer Fußgängerzone hast du Wartepflicht gegenüber dem fließenden Verkehr.