36. Novelle der Straßenverkehrsordnung
Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.
Ziel ist ein Inkrafttreten der Novelle mit 1.Jänner 2026.
Gesetzgebungsperiode XXVIII (ab 24. Oktober 2024):
- Selbstständer Antrag der Grünen
- Ministerialentwurf
- Regierungsvorlage
- Verkehrsausschuss
Gesetzgebungsperiode XXVII (bis 23. Oktober 2024):
Automatisiertes kamerabasiertes Zufahrtsmanagement
Diese Novelle der StVO bringt eine praxisgerechte und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für ein automatisiertes, kamerabasiertes Zufahrtsmanagement für eine effektive, lückenlose Zufahrtskontrolle.
Verkehrsüberwachung mit Kameras ist in Österreich bisher z.B. bei der Mauterfassung, der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung sowie bei Ein- und Ausfahrtssystemen in Parkgaragen im Einsatz. Neben Wien, Linz, St. Pölten und Leoben haben österreichweit 21 weitere Städte Interesse daran, die Zufahrt zu verkehrsberuhigten Bereichen mit Kameras überwachen zu dürfen – darunter auch die Landeshauptstädte Graz, Salzburg, Bregenz und Innsbruck. Der Österreichische Städtebund fordert daher bereits seit einigen Jahren die Aufnahme eines „§ 98h – Automationsunterstütze Zufahrtskontrolle“ in die StVO. Eine Umsetzung in der 27. Gesetzgebungsperiode, z.B. mit der 34. StVO-Novelle, scheiterte an der nötigen Einigung der beiden Regierungsparteien. Ein Antrag der Grünen in der 28. Gesetzgebungsperiode wurde von den Regierungsfraktionen vertagt (mit anderen Worten: schubladisiert).