Zum Inhalt springen

67. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Aus „TU“ wird (zum Teil) „KG“

Mit dieser Novelle wird für das Gebiet der Gemeinde Klosterneuburg im Zulassungsbezirk der BH Tulln ab 1. April 2020 (nein, kein Scherz!) das Kennzeichen-Kürzel „KG“ eingeführt. Bereits zugewiesene Kennzeichen mit der früheren („WU“) oder der aktuellen („TU“) Behördenbezeichnung bleiben während aufrechter Zulassung des Fahrzeuges weiter gültig.

Wer ein dringendes Bedürfnis nach „Enttullnisierung“ verspürt oder Wien Umgebung loswerden möchte, kann bei aufrechter Zulassung die Zuweisung eines neuen Kennzeichens und die Ausfolgung entsprechender Kennzeichentafeln beantragen. Das kostet nur einen knappen Zwanziger für neue Taferln und ein neues Begutachtungspickerl – die digitale Autobahnvignette kann bei der ASFINAG (im Gegensatz zu einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk) auf das neue Kennzeichen umgeschrieben werden.