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Änderung des Kraft­fahr­gesetzes, der Straßen­ver­kehr­sord­nung und des Führer­schein­gesetzes durch das Sicher­heits­behörden-Neu­struk­tur­ier­ungs­gesetz SNG


Mit diesen Regelungen werden die Grundlagen für die Zusammenführung der bestehenden neun Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen geschaffen. Dem Bundesminister für Inneres als oberste Sicherheitsbehörde werden in jedem Bundesland anstelle der bisherigen „Sicherheitsdirektionen“ neun „Landespolizeidirektionen“ nachgeordnet. Die behördlichen Befugnisse der Bundespolizeidirektionen werden auf diese Landespolizeidirektionen übertragen. Sie übernehmen für das Gebiet bestimmter Gemeinden Aufgaben der Sicherheitsverwaltung an Stelle der Bezirksverwaltungsbehörden.

Bei den durch die Änderung der Behördenbezeichnung notwendigen Änderungen der Rechtsvorschriften (nicht nur des Straßenverkehrs!) handelt es sich lediglich um redaktionelle Bereinigungen, inhaltlich bleibt alles beim Alten.