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Pannenstreifenfreigabe

Die Zeichen zeigen einen vorübergehend zum Befahren freigegebenen Pannenstreifen bzw. einen nach dem Ende des Beschleunigungsstreifens zum Befahren freigegebenen Pannenstreifen an. Die Freigabe des Pannenstreifens und das Ende dieser Freigabe wird außerdem mit Fahrstreifensignalen angezeigt. 

Die Anzahl und die Darstellung der Pfeile wird den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. In den Pfeilen können außerdem Hinweise auf Beschränkungen, Verbote oder Gebote enthalten sein.

Randlinien gelten im Bereich und zu Zeiten einer Pannenstreifenfreigabe nicht als Sperrlinie und dürfen überfahren werden; dasselbe gilt für Sperrflächen im Zuge der Pannenstreifensignalisierung.

Diese Zeichen wurden mit der 29. StVO-Novelle eingeführt.


Der Weg zur Autobahn und die Beschilderung auf der Autobahn selbst werden in Österreich, Deutschland und vielen anderen Ländern grundsätzlich mit blauen Hinweiszeichen angezeigt. In manchen Ländern, z.B. in Italien und der Schweiz, sind hingegen grüne Verkehrszeichen üblich.