Wenn es nicht gleich beim ersten Anlauf klappt
Jeder Prüfer sieht nach der Fahrt viel lieber lachende Gesichter. Leider lassen sich negative Prüfungsergebnisse aber nicht immer vermeiden.
Der Fahrprüfer legt während der Fahrt ein genaues Prüfungsprotokoll an. Sollte die Prüfung nicht ganz so gut wie erhofft ablaufen und eine Wiederholung notwendig werden, bekommst du einen Durchschlag, um dich mit Unterstützung deines Fahrlehrers bzw. deines Ausbildungsbegleiters für die nächste Prüfungsfahrt noch gezielter vorbereiten zu können.
„Der Prüfer muss sich während der gesamten Fahrprüfung sicher fühlen.“
Garantierte „Durchfaller“
Die Fahrprüfung wird negativ beurteilt, wenn du insgesamt mehr Fehler als zwei schwere Fehler [S] begehst. Dabei gilt folgender Umrechnungsschlüssel für Fehlerkategorien:
- Drei leichte Fehler [L] stellen einen mittleren Fehler [M] dar
- Drei mittlere Fehler [M] stellen einen schweren Fehler [S] dar
Negative Bewertung bei bzw. nach den Fahrzeugüberprüfungen
Motorradprüfungen werden schon vor dem Prüfungsteil B als nicht bestanden gewertet, wenn der Kandidat ohne vorschriftsmäßigen Helm bzw. ohne geeignete Kleidung antreten möchte und die unvollständige Ausrüstung selbst nach einem Hinweis des Prüfers nicht korrigieren kann.
Negative Bewertung bei bzw. nach den Fahrübungen
Die Prüfung endet bereits nach dem Prüfungsteil B mit den Fahrübungen mit einem negativen Ergebnis, wenn du
- Die Fahrübungen nicht alleine im Fahrzeug absolvierst
- Die Durchführung einer Übung ablehnst
- Bei den Fahrübungen drei oder mehr Stangen, Hütchen etc. umstößt oder überfährst
Negative Bewertung bei der Fahrt im Straßenverkehr
Außerdem endet die Prüfung auf jeden Fall negativ, wenn du
- Ein Nachschulungsdelikt (§ 4 Abs. 6 FSG) begehst
- Ein Vormerkdelikt (§ 30a Abs. 2 FSG) begehst. Danach wird die Prüfung sogar abgebrochen
- Wegen schwerer Gefährdung einen Abbruch der Prüfung erforderlich machst
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundlos deutlich unterschreitest oder um mehr als 20 km/h überschreitest
Wiederholungsfrist
Die Reprobationsfrist für „Durchfaller“ beträgt – nach Maßgabe der freien Prüfungsplätze der Fahrschule – mindestens zwei Wochen.
Der „Psychotest“ winkt nach vier praktischen Misserfolgen, „wenn Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, vor allem bei Intelligenz und Erinnerungsvermögen“, bestehen. Darüber entscheidet der Amtsarzt nach einem Gespräch mit dir.